Re: Kfz-Brief - Beiblatt
Multicarforum
Geschrieben von Jens M. am 15. April 2010 18:26:18:
Als Antwort auf: Re: Kfz-Brief - Beiblatt geschrieben von Guido am 15. April 2010 16:59:03:
Hallo Guido
So ist es eigentlich.
Das Fahrzeug was eingetragen ist,muß normalerweise so beim Tüv vorgestellt werden.
LKW-Kipper mit Genehmigung An-und Aufbauten mitzuführen, muß den Kipper oder Aufbauten vorweisen.
Also nur Lafette geht nicht.
Ich habe schon viekle Mc gehabt, und bisher keine Probleme beim Tüv usw. gehabt egal welche Aufbauten drauf waren.
Aber wie gesagt, mit Typenschild und Prüfnummer. Also zB MA 13= Muldenkipperaufbau.MA 23 = Schneeschieber usw. usw.
Das Datenblatt ist sicher von Vorteil bei Kontrollen oder eben Tüv, da sich ja ständig etwas ändert, und selbst die Beamten und auch die Prüfer nicht mehr durchblicken.
Mit meinem Kran gab es nie Probleme, mir wurde mehrmals mitgeteilt, das Hebezeuge bis 999Kg Traglast nicht geprüft werden müssen.
Ich kann es mir zwar nicht vorstellen, aber wenn die meinen.
Nagut ein Wagenheber wird ja beim Tüv auch nicht auf Funktion und Sicherheit geprüft:-))
MfG Jens
- Re: Kfz-Brief - Beiblatt Detlef Rudloff 15.04.2010 20:01 (6)
- Re: Kfz-Brief - Beiblatt Guido 15.04.2010 20:10 (5)
- Re: Kfz-Brief - Beiblatt Jens M. 15.04.2010 20:38 (0)
- Re: Kfz-Brief - Beiblatt Detlef Rudloff 15.04.2010 20:24 (0)
- Re: Kfz-Brief - Beiblatt Jens M. 15.04.2010 20:23 (2)
- Re: Kfz-Brief - Beiblatt Detlef Rudloff 15.04.2010 20:30 (1)
- Re: Kfz-Brief - Beiblatt Jens M. 15.04.2010 20:49 (0)
Multicarforum