Re: Kfz-Brief - Beiblatt


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Geschrieben von Detlef Rudloff am 15. April 2010 20:30:49:

Als Antwort auf: Re: Kfz-Brief - Beiblatt geschrieben von Jens M. am 15. April 2010 20:23:23:

>Hallo Guido
>Der Franz hatte mal den ganzen §-Kram eingestellt.
>Anbaugeräte die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, sind NICHT Eintragunspflichtig.
>Genauso, müssen weder Fahrzeug Länge-Breite,Höhe und Gewicht geändert werden, an heckanbauten, dürfen sogar Anhängerkupplungen montiert sein.
>Natürlich müssen alle Anbaugeräte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
>Also die gesetzlichen Fahrzeugmaße dürfen nicht überschritten werden.
>Mein M26 ist8war) auch ein Komunalfahrzeug, das gelbe Kennlicht ist eingetragen, und das wars.
>Weder Kugelkopfkupplung noch Anbaugeräte wurden bisher eingetragen, der Prüfer meinte Kupplungen mit Prüfzeichen, sind nicht mehr eintragungspflichtig.
>Sind sie aber eingetragen, müssen sie zum Tüv dran sein.
>MfG Jens

Hallo Jens,

mir ging es auch eigentlich um die gelbe Rundumleuchte. Da könnte schon die eine oder andere Frage mal kommen.
Und mit evtl. Winterdiensteinsatz ist sie legitimiert.

MfG Detlef



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