Re: Kfz-Brief - Beiblatt
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Geschrieben von Detlef Rudloff am 15. April 2010 20:24:46:
Als Antwort auf: Re: Kfz-Brief - Beiblatt geschrieben von Guido am 15. April 2010 20:10:40:
>Hallo Detlef,
>da bringst mich jetzt aber ins Straucheln. Der Schneepflug gehört auch extra eingetragen?
>Ein MC mit Komunalhydraulik ist doch eigentlich genau dafür gebaut worden vorn Arbeitsgeräte an zu bauen. Wenn man den Pflug dann doch extra eintragen lassen muss, was ist wenn man dann mal statt dessen die Kehrbürste dran hat?
>Bei uns hier hat sich da noch kein Polizist oder Sachkundiger Prüfer gestört. Zum Glück. Denn jeder hier kenn den MC als universelles Einsatzgerät gerade im Winter.
>VG
>GuidoHallo Guido,
NEIN - NEIN, der muß nicht eingetragen werden. Ich habe mit Helmut Kuhardt (Dekra) gesprochen. Wir tragen die Möglichkeit eines evtl. Winterdiensteinsatzes ein. Kostet nicht´s und vermeidet ggf. dumme Fragen (fest aufgebaute Rundumleuchte und so). Du hast schon recht, wenn 50 cm Schnee liegen und Du räumst gerade, wird Dich in der Regel kein Polizist fragen.
MfG Detlef
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