Re: Kfz-Brief - Beiblatt


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Geschrieben von Jens M. am 15. April 2010 20:49:53:

Als Antwort auf: Re: Kfz-Brief - Beiblatt geschrieben von Detlef Rudloff am 15. April 2010 20:30:49:

Hallo Detlef
Gelbe Rundumleuchten(Kennlicht) sind ein heikles Thema.
Wenn sie drauf und eingetragen sind, bleiben sie eingetragen, und dürfen somit auch drauf bleiben.
Sind sie nicht eingetragen, gibt es ein Problem.
Einfach mit einem schneeschieber dran zum Tüv fahren reicht nicht.
Beim Mc zB. muß ein öffentlicher Auftrag vorliegen um die Rundumleuchte eingetragen zu bekommen.

§52 Stvzo sagt alles was man wissen muß. viel Spaß beim lesen:-))
MfG Jens
Ist eben Deutschland mit seinen Gesetzen die wohl niemand verstehen will oder kann.
MfG Jens



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