Anhänger mit Folgekennzeichen


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Geschrieben von Jens M. am 22. November 2009 19:05:11:

Hallo
Da das Thema nach unten gerutscht ist, greife ich es nochmal auf.
Wie der Ulf schon geschrieben hat, einfach anhängen geht nicht.
Selbstfahrende Arbeits-und Landwirtschaftliche Zugmaschinen, mit einer zul. Höchstgeschwindigkeit bis 25Kmh dürfen einen bzw zwei Anhänger mit Folgekennzeichen mitführen.
Die Anhänger sind dann über das Zugfahrzeug versichert.
Ich darf zB. mit grünen Kennzeichen (Landwirtschaft)bis zu zwei Anhänger von meinem Privatbauern mitführen, auch wenn die Anhänger ein anderes grünes Kennzeichen haben.(Aber nur für landwirtschaftliche Fahrten.)
Das in dem Zettelwesen vom Finanzamt , wenn man grüne Nummern beantragt.

Für den Multicar, fällt diese Regelung kpl. aus, da die zul. Hüchstgeschwindigkeit max 25Kmh betragen darf.
also einen unzugelassenen Anhänger darf man nicht mitführen!!!Auch nicht mit Folgekennzeichen.
Und wie Ulf schon schrieb, auch bis 25Kmh ist eine Betriebserlaubnis Pflicht!!!
@ Peter:
Wenn Dein Anhänger noch ein Typenschild besitzt, hat er irgendwann mal eine Betriebserlaubnis erhalten.
Und somit darfst Du ihn an Deinem Traktor (25Kmh) mit Folgekennzeichen mitführen.
Gehe aber trotzdem mal zu einer Prüfstelle, und lasse Dir die Betriebserlaubnis bestätigen.
Papiere in diesem Sinne benötigst Du eigentlich nicht, da Du ihn ja nicht zulassen willst.
MfG Jens M.



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