Re: Anhänger mit Folgekennzeichen


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Geschrieben von Jens M. am 24. November 2009 19:33:38:

Als Antwort auf: Re: Anhänger mit Folgekennzeichen geschrieben von Eggerd am 24. November 2009 18:20:21:

Hallo Eggert
Ich bin über die Gesetzeslage gut informiert, da ich mich mit dem Thema grüne Nummern schon öffter auseinandergesetzt habe.
Es ist schon klar, das ein M25 als LZM mit max 25Kmh unter dieses Gesetz fällt.
Aber mir ist keiner hier im Forum bekannt.
Außerdem, kann ein Standart M25 nicht als LZM zugelassen werden, da er Bauartbestimmt nicht die Vorausetzungen erfüllt.(Ladefläche zu groß).
Also ist nur ein Umbau möglich. inkl. Getriebesperrung und Einzelabnahme mit Betriebserlaubnis.
Als Selbstfahrende Arbeitsmaschine, bekommen die M25er zwar grüne Nummern, aber man darf keine gewerblichen Güter mehr transportieren.
Klar könnte man einen M25 umbauen Einzelabnahme und Betriebserlaubnis besorgen, und dann zurückbauen.
Aber dann fahren die das ganze Programm auf.
"Steuerhinterziehung, Versicherungsbetrug, Aberkennung der Betriebserlaubnis und somit keinen Versicherungsschutz,
Und nicht zu vergessen viele Punkte in Flensburg, und eine satte Strafe.
Also fahrt einfach Eure Multicar´s wie sie sind, und kauft Euch für andere Zwecke einen geeigneten Traktor.ggf auf grüne Nummer zulassen.
So habe ich es auch gemacht, und fahre schon die letzten Jahre ohne Probleme mit den Behörden.
MfG Jens



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