Re: Anhänger mit Folgekennzeichen


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Geschrieben von Ulf aus Sachsen am 25. November 2009 08:46:13:

Als Antwort auf: Re: Anhänger mit Folgekennzeichen geschrieben von Jens M. am 24. November 2009 20:24:05:

Bitte bedenken,

grünes Kennzeichen ist nicht an Traktor oder ähnliches Gebunden. Man muss nur nachweisen, dass man Steuerbefreit ist. Selbst W50 und L60 (definitiv keine LOF-Zugmaschine) haben hier grüne Kennzeichen.

@ Eggerd
Die gesetzeslage ist ähnlich geblieben, nur bei selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ist alles etwas ungeregelter (sprich auch freizügiger) geworden.



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