Re: Anhänger mit Folgekennzeichen
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Geschrieben von Ulf aus Sachsen am 26. November 2009 19:21:02:
Als Antwort auf: Re: Anhänger mit Folgekennzeichen geschrieben von peter l am 26. November 2009 11:40:16:
Hallo Peter L,
ich will jetzt nicht wirklich deine Welt zerstören aber eine Landwirtschaft ist immer gewerblich! (Aber halt ein anderes Gewerbe als Handel oder Dienstleistung). Als Eigentümer von Landwirtschaftlichen Flächen bist du gesetzlich verpflichtet die zu bewirtschaften (klar kann auch mal 1, 2, 3 Jahre brach liegen aber dann bewirtschaften). Schon allein aus diesem Grund hast Du immer die Möglichkeit deine Fahrzeuge (!zur Bewirtschaftung der Fläche!) auf Grüne Nummer zuzulassen.
Weiterhin hat jemand in der Landwirtschaft Vorteile die mit grüner Nummer, ich erinnere nur an 25km/h und Wiederholkennzeichen (ohne HU, SP, ...), auf diese Vorteile verzichtest Du (jedenfalls die meisten mit schwarzer Nummer).Ich streite nicht ab, dass manche Leute ein LOF-grünes Kennzeichen nicht brauchen. Aber mal ehrlich im ländlichen Raum ist der Baumarkt meist 15 km entfernt, da fahr ich nicht mehr mit den Trecker hin. Wenn ich Landwirtschaft betreibe (selsbt wenn ich nur meine Flächen bewirtschafte), dann mach ich dass aber richtig. (Ich habe 1 Traktor, 1 Bagger, 6 ordnungsgemäße 25km/h LOF-Anhänger, Fehlteil: Ist ein L450 (ein Futterverteiler aus Basiskomponenten des M25))
Gruß Ulf
- Re: Anhänger mit Folgekennzeichen peter l 26.11.2009 19:44 (0)
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