Dreipumktaufhängung


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Geschrieben von Bene am 20. März 2008 12:37:45:

Hallo Leute;
war heute mal mit meinem Vater beim Finanzamt weil wir wissen wollten ob man den M 25 auf lzm umtragen kann und ob die das noch machen.
Antwort des Beamten :"Ja das machen wir schon noch, wenn sie den den Gebrach zu einem Landwirtschaftlichen Zweck vorweisen können! Es reicht jedoch auch eine fest mit dem Rahmen verschweißte oder nicht wieder abbaubare Hydraulische-Dreipunktaufhängung oder ähnliches."
Das würde ja heißen wenn z.B. Jens seine Dreipunkthydraulik mit seinem Rahmen verscheißen würde müsste er theoretisch eine Grüne Nummer bekommen.
Einziger Nachteil: Man braucht das Gutacheten von Tüv oder Dekra dass seine Konstruktion Verkehrssicher ist!!!

Mfg Bene




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