Re: Dreipunktaufhängung


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Geschrieben von Jens M. am 01. April 2008 21:05:08:

Als Antwort auf: Re: Dreipunktaufhängung geschrieben von Gerhard am 01. April 2008 11:58:09:

Hallo
Klagen, warum nicht.
Also das eine Halterung geschweißt sein muß, will ich nicht glauben.
Die sollten uns mal die Verordnung zeigen.
Aber mit der Klage wirst Du wenig Erfolg haben, denn der Multicar darf ja als Arbeitsmaschine mit grünem Kennzeichen fahren.
Und wenn der Hersteller ihn als Lkw Herstellt, darf sicher kein Richter sagen, das es eine Landmaschine ist.
Nur die von Multicar, die das Problem am schnellsten lösen könnten, haben kein offenes Ohr für unsere Probleme.
Beim Unimog ist das sicher mit bedacht wurden.
In der DDR gab es eben diese Sonderreglungen, mit grünem Kennzeichen und solchem Quatsch nicht.
Das brauchten wir auch nicht, denn das Mopet kostete 8,50-DDR-Mark Steuern und Versicherung im Jahr.
Und Der Trabbi um die 70,00 DDR-Mark Steuern und Versicherung mit Vollkasko.
Für den Führerschein über die GST haben wir wenn ich mich recht erinnere um die 50,00 DDR-Mark bezahlt.
Offen für alle Klassen auser Bus.
Da gab es nur den Moped und Traktorführerschein, Motorrad, Auto, Lkw und Bus.
Die einzige Einschränkung war, das man mit dem Motorradführerschein, bis 18 nur max.150 cm³ fahren durfte.
Auto und Lkw war ab 18 ohne Einschränkungen zum Ärger zur Wende , denn wir durften mit dem DDR-Führerschein mit 18 Jahren 40 Tonner fahren.
Auch unsere Mopeds bis Bj. 1992 dürfen heute noch wegen dem Einigungsvertrag 60 Kmh fahren.
MfG Jens




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