Re: Dreipunktaufhängung
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Geschrieben von Jens M. am 05. April 2008 22:55:27:
Als Antwort auf: Re: Dreipunktaufhängung geschrieben von Gerhard am 05. April 2008 01:18:42:
Hallo Gerhard
Wenn der M25 als Zugmaschine eingetragen ist, würde ich erstmal den Bescheid abwarten, und dann versuchen einen Einspruch zu erwirken.
Auch wenn die Eintragung nicht unbedingt berechtigt ist, ist es ja nicht Deine Schuld, wenn der Tüv das macht.
Denn rein rechtlich hast Du Dich ja nicht rechtswiedrig verhalten.
Auch wenn dem M25 die grüne Nummer aberkannt wird, kannst Du so wenigstens versuchen die Nachzahlung und Strafe zu umgehen.
Frage doch einfach mal einen Anwalt, ob eine Gegenklage erfolg haben kann.
Informiere uns bitte über den Ausgang des Problems.
MfG Jens
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