Re: Zulässige Massen beim 26er


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Geschrieben von Stephan P. am 15. Februar 2013 15:39:48:

Als Antwort auf: Zulässige Massen beim 26er geschrieben von Guido am 15. Februar 2013 13:49:21:

Hallo Guido mein Freund

Du siehst das etwas falsch - dein Multi ist ja nicht als Wechselaufbaufahrzeug (Arbeitsmaschine) eingetragen- er ist nen LKW mit festem Aufbau - Sprich : da ist das reale Leergewicht mit Aufbau eingetragen - ich kann nicht glauben dass der m26 über 2,3t leer wiegt (forsche ich aber gleich mal nach)....ergo darfst du auch garkeine Pritsche nutzen^^ weil die Fahrzeugklasse genau spezifiziert ist.
Wenn du dein M26 als selbstfahrende Arbeitsmaschine anmelden würdest könntest du ja mit grüner Nummer fahren :D und vlt auch Geld sparen ;) :)

So nun mal zum Führerschein Klasse B (Kartenformat) : da darfst du auch Anhänger über 750 kg fahren - der Anhänger darf aber inklusive dem Gewicht des Zugfahrzeugs nicht über 3,5 tonnen kommen und die Leermasse des Zugfahrzeugs muss dabei auch über oder gleich dem Gesammtgewicht des Anhängers sein - DAZU muss ich sagen dass man auch beachten muss dass immer das tatsächliche Gewicht stimmen muss - heisst also dass du auch nen 3,5 t Anhänger (Gesammtmasse 3,5t , Leergewicht 680kg) mit ner gesicherten Kiste Bier (20 kg) ziehen darfst wobei das Zugfahrzeug mindestens dann nen Leergewicht von 700 kg haben muss.......das kann man noch etwas komplizierter machen mit nem multiplizierbaren Faktor von 1,1 bis 1,3 je nach dem wie das Zugfahrzeug ausgerüstet (ABS/ESP....) ist bzw ob eine Antischlingerkupplung am Anhänger verbaut ist ;)

Es git auch eine neue Regelung da dafst du mit nem 3,5 t schweren Zugfahrzeug dennoch nen 750 kg Anhänger ziehen aber darfst nicht schwerer als 4,25 t sein (3,5t + 750 kg= 4,25t ;) )
Ich hab auch nur^^ die b-Klasse aber fahre meinen Polo (Leergewicht : 1106kg - 1283kg - Fahrzeugscheinangabe) der im Zusammenwirken mit meinen Anhänger (zulässiges Gesammtgewicht 1,35t) herum.....der Polo darf 1,2 t ziehen aber hat ein festgesetztes Zuggesammtgewicht von 2790 kg .
Ich freu mich schon auf die Kontrolle weil es auch unterschiedlich ist wie die Stützlast berechnet wird ;)....je nach dem wie sich der Zug zusammen setzt wird die Stützlast aufs Zugfahrzeug bzw auf den Anhänger gerechnet - UND DAS WEISS KAUM EINER!!!....nicht mal die Polizei.

Das Thema ist immer wieder nen Streitpunkt und ich liebe es weil jeder Bulle es anders auslegt und manchmal kleinlaut wird ;) - Jens kennt mein Gespann im noch nicht ausgereitzen Zustand ;):D...du ja auch ;)


Eine Möglichkeit ist im Fahrzeugschein deines Multis reinzuschreiben dass sich das Leergewicht je nach Rüstzustand ändert.....jedoch könnte es sein dass du mit der wesentlich leichteren Pritsche mehr Steuern zahlen musst!!!!....das bedenke bitte genau!!!.....ich denke eher dass die Rennleitung da ehh nicht hinter steigt.....du darfst dann eben nicht über die 3,5 t Gesammtgewicht kommen bei der Kontrolle.

LG
Stephan P.

PS:Warum macht der fast-Angestellte nicht BE?!...dann muss aber dein Multi auf jeden Fall auf 3,5t abgelastet sein weil da spielt wirklich die eingetragene Gesammtlast die Rolle_die darf da nicht drüber liegen ... auch wenn er den Multi leer fährt ist es Fahren ohne Führerschein!!!!!

Mal ein anderes Bsp:Wer den Füherschein Klasse B (Kartenformat) hat oder den DDR-FS hat darf auch Drehschemelanhänger mit sich führen bei dem die Achsen weiter als 1 Meter auseinander sind (mehrachsige Anhänger)....die Bundesbürger die aber den rosanen FS Klasse 3 haben dürfen einachsige Anhänger mit sich führen bzw Anhänger bei denen die Achsen nicht weiter als 1m auseinander sind Tandemanhänger ) bei einem Drehschemelanhänger ist es auch Fahren ohne Führerschein ;):D.....wo da der Sinn liegt ist kaum zu sagen ;)

So darf ich beispielsweise mit meinen FS Klasse B an meinen Polo nen 8 Meter langen Drehschemel anhänger mit nem geschätzten Leergewicht von einer knappen Tonne und damit fahren ;) - auch wenn er ein zulässiges Gesammtgewicht hat von 3,5 Tonnen......darf aber nur 200 kg zuladen ;)


>Hallo Gemeinde,
>la ne Frage an die 26er Fahrer unter euch. Ich bin da gerade über was gestolpert wo ich mir nicht sicherbin was da los ist.
>Bei meinem 26er hab ich in den Papieren unter G (Leermasse des Fahrzeugs) 2715 Kg eingetragen. Unter F1 (technisch zulässige Gesammtmasse) sind 4300 Kg eingetragen.
>Zugelassen und unter Pkt. 5 Eingetragen ist LKW offener Kasten (M. Ladegerät). Letzteres bezieht sich mit Sicherheit auf den Sammelcontainer den ihr von mir kennt.
>Das würde im umkehrschluss bedeuten, wenn ich ich die Pritsche drauf habe darf ich laut Waageschein nur 1585 Kg Material drauf haben wenn mich die Freunde in blau
>anhalten obwohl die Prische wesendlich leichter ist als der Containeraufbau?
>Die Frage warum ich da überhaupt gerade auf der Suche nach Informationen bin, ich will im Frühjahr mal wieder den Versuch unternehmen jemanden ein zu stellen.
>Derjenige hat aber nur den B Schein. Also Fahrzeuge bis 3,5to und Anhänger bis 750Kg. Den C1E (Fahrzeuge bis 7 to und Anhänger über 750Kg) versuchen wir gerade über
>die Arge in die Wege zu bringen was aber noch ne ganze Zeit brauchen wird.
>Die Frage die sich mir aber eben auch gestellt hat, wie muss ich den MC jetzt zulassen, um seine Nutzlast zu erhöhen? Im grunde ohne technische Änderung sondern nur
>durch den Wechsel der Aufbauten. Also irgend wie muss die Differenz zwischen dem Container und der Pritsche engetragen werden oder so. Was habt ihr, 4x2 nur Pritsche,
>unter Pkt. 5, G und F1 in den Papieren stehen?
>VG
>Guido



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