Re: Zulässige Massen beim 26er
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Geschrieben von Stephan P. am 16. Februar 2013 09:59:47:
Als Antwort auf: Re: Zulässige Massen beim 26er geschrieben von Guido am 16. Februar 2013 09:11:30:
Moin moin Guido
Ich muss dich belehren:
Beim Finanzamt spielt das Differenzgewicht zwischen Leermasse und Gesammtgewicht die Rolle - Sprich:
Leergewicht deines Fahrzeugs (M26 incl Aufbau - weil eingetragen - quasi Grundfahrzeug spielt hier keine Rolle) und Gesammtgewicht - sind dann eben nur die kanppen 1,6 Tonnen die du bewegen darfst und berechnet werden beim überausfreundlichen Finanzamt !!!Wenn du nun ne Pritsche drauf hast hast du ne Nutzlast von ca 2,1 t (kurzer Radstand) - dein Leergewicht wäre also geringer - demnach begehst du ne Steuerhinterziehung und kannst noch nach dem Gewinnabschöpfverfahren durch der Polizei verfolgt werden.
Nur mal so am Rande ;)
Das mit dem den Traktoren (60 km/h) ist ehh so eine Sache : Ihr müsst mal gucken was für Fahrzeuge bei Autobahnbaustellen nur noch unterwegs sind - Trecker mit Großsiloanhänger : die haben ne grüne Nummer und sind scheinbar ohne Tachoscheiben/gerätschaften - da freut sich der Unternehmer und der Arbeitnehmer kann rund um die Uhr arbeiten.....auch Sonntags und Samstags in den Sommerferien ;)
LG
Stephan P.
>Hallo Jens,
>wie schon geschrieben steht in dem Fahrzeugschein LKW offener Kasten (M. Ladegerät). Im Fahrzeugschein des M25 steht LKW offener Kasten. Also ist der einzige Unterschied (M. Ladegerät) was nicht weiter beschrieben ist. Das könnte also auch nen an oder aufgebauter Kran oder ne hydraulische Ladebordwand sein.
>Die Freunde in blau haben bei mehreren Kontrollen, ich hab die komischer weise sehr häufig, immer nur LKW offener Kasten gelesen und mich dann immer wieder nach dem Containeraufbau befragt. Ob die nun nur neugierig waren was das für nen merkwürdiger Aufbau ist hab ich sie lieber nicht gefragt, da es immer welche von außerhalb waren. Die einheimischen kenne ich nen großteil die halten mich eh nicht an es sei denn sie wollen was bescheid sagen oder persönliches fragen. Da der MC ja mit der größeren Masse beim Finanzamt gemeldet ist und dementsprechend die Steuern berechnet sind hab ich da keine Sorge, da ich da ja eher untergewichtig durch die Gegend fahre was meines wissens nicht strafbar ist.
>Spitzfindig könnte man jetzt auch daher gehen, der offene Kasten ist bei mir ein geschlossener Container. Also der Weisheit letzter Schluss ist das dann auch wieder nicht was da eingetragen ist.
>Übigens mal zur info, bei mir steht unter Ziffer 20 (Höhe des Fahrzeug in mm) 3610. Ist doch für den MC ganz ordentlich, oder? Klar bezieht sich das alles eindeutig auf den Container, nur soweit schaut ja im Normalfall kein blauer.
>@ Stephan, ingesammt darf ich mit Anhänger übrigens 6700Kg wiegen. Also selbst mit dem Container als Aufbau darf der Anhänger noch 2,4 to haben. Ist für mich immer wichtig wenn ich über manche Brücke fahre vernab jeder reguleren Straße. Privatgärten und Kleingartenvereine mein ich jetzt aber bitte für alle unwissenden.
>Werd ich wohl demnächst mal den DEKRA Gutachter nen bischen mehr auf den Zahn fühlen müssen. Muss eh hin um nem Anhänger ne Nummer nachschlagen zu lassen. Mit amtlichen Schein usw. versteht sich.
>VG
>Guido
>@ Stephan & Jens ihr habt gleich Post
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