Re: Betriebserlaubnis M22


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Geschrieben von Andreas am 28. April 2010 09:43:38:

Als Antwort auf: Re: Betriebserlaubnis M22 geschrieben von Ulf aus Sachsen am 27. April 2010 20:32:22:

>Hallo,
>mit TÜV / GTÜ etc. wirds nicht Einfacher, weil das was du willst es so nicht gibt!
>6 km/h Fahrzeuge sind Betriebserlaubnisfrei, demzufolge darf auch keine TÜV, DEKRA, .... eine Betriebserlaubnis für solch ein Fahrzeug ausstellen. (Es gab strikte Anweisungen seitens des KBA's solche Sachen nicht mehr durchzuführen, normalerweise halten sich alle dran).
>Außerdem, kann dein M22 nie eine 6km/h Betriebserlaubnis erhalten, weil es eine DDR-Betriebserlaubnis (KTA-Typschein) gibt, der diesem Serienfahrzeug eine höhere Endgeschwindigkeit zugesteht. Somit hast du nach aktueller Rechtsaufassung keine Chance eine 6km/h Maschine draus zu machen.
>Ich hoffe trotzdem weitergeholfen zu haben.
>Gruß Ulf

Ja,schon geholfen,werde weiter suchen.Dank für die Antwort.



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