Re: Betriebserlaubnis M22
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Geschrieben von Ulf aus Sachsen am 27. April 2010 20:32:22:
Als Antwort auf: Betriebserlaubnis M22 geschrieben von Andreas Heinze am 27. April 2010 13:28:53:
Hallo,
mit TÜV / GTÜ etc. wirds nicht Einfacher, weil das was du willst es so nicht gibt!
6 km/h Fahrzeuge sind Betriebserlaubnisfrei, demzufolge darf auch keine TÜV, DEKRA, .... eine Betriebserlaubnis für solch ein Fahrzeug ausstellen. (Es gab strikte Anweisungen seitens des KBA's solche Sachen nicht mehr durchzuführen, normalerweise halten sich alle dran).
Außerdem, kann dein M22 nie eine 6km/h Betriebserlaubnis erhalten, weil es eine DDR-Betriebserlaubnis (KTA-Typschein) gibt, der diesem Serienfahrzeug eine höhere Endgeschwindigkeit zugesteht. Somit hast du nach aktueller Rechtsaufassung keine Chance eine 6km/h Maschine draus zu machen.
Ich hoffe trotzdem weitergeholfen zu haben.
Gruß Ulf
- Re: Betriebserlaubnis M22 Andreas 28.04.2010 09:43 (3)
- Re: Betriebserlaubnis M22 Jens M. 28.04.2010 11:59 (2)
- Re: Betriebserlaubnis M22 Ulf aus Sachsen 28.04.2010 16:46 (1)
- Re: Betriebserlaubnis M22 Jens M. 28.04.2010 20:22 (0)
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