Re: Betriebserlaubnis M22


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Geschrieben von Jens M. am 28. April 2010 11:59:19:

Als Antwort auf: Re: Betriebserlaubnis M22 geschrieben von Andreas am 28. April 2010 09:43:38:

>>Hallo,
>>mit TÜV / GTÜ etc. wirds nicht Einfacher, weil das was du willst es so nicht gibt!
>>6 km/h Fahrzeuge sind Betriebserlaubnisfrei, demzufolge darf auch keine TÜV, DEKRA, .... eine Betriebserlaubnis für solch ein Fahrzeug ausstellen. (Es gab strikte Anweisungen seitens des KBA's solche Sachen nicht mehr durchzuführen, normalerweise halten sich alle dran).
>>Außerdem, kann dein M22 nie eine 6km/h Betriebserlaubnis erhalten, weil es eine DDR-Betriebserlaubnis (KTA-Typschein) gibt, der diesem Serienfahrzeug eine höhere Endgeschwindigkeit zugesteht. Somit hast du nach aktueller Rechtsaufassung keine Chance eine 6km/h Maschine draus zu machen.
>>Ich hoffe trotzdem weitergeholfen zu haben.


Hallo
Es ging mal, die M22er auf 6kmh zuzulassen.
Es gab dafür auch einen extra Betriebserlaubnis.
Und zwar wurden die Getriebe geändert, und von der Dekra/Tüv usw. verblomt.
Es ist ja nicht verboten, eine werkseitige Betriebserlaubnis durch ein Einzelgutachten(Einzelbetriebserlaubnis)aufzuheben.
Natürlich ist der Hersteller dann aus der Pflicht, und wird keinerlei Verantwortung für Schäden sowie Verkehrstauglichkeit usw. übernehmen.
Wenn das nicht ginge, dürfte man weder andere Räder Motoren usw, in KFZ. umbauen.

Aber wie Ulf schon schreibt, die 6Kmh Zulassungen dürfen nicht mehr neu erteilt werden.
Die Eine haben, hben Bestandschutz.
MfG Jens



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