Re: Betriebserlaubnis M22


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Geschrieben von Ulf aus Sachsen am 28. April 2010 16:46:53:

Als Antwort auf: Re: Betriebserlaubnis M22 geschrieben von Jens M. am 28. April 2010 11:59:19:

Hallo Jens,

mittlerweile ist es sogar schlimmer, ein werksseitiges Fahrzeug darf in der Höchstgeschwindigkeit nur in normalen Bereichen verändert werden. Das schlimmst was es wohl gab waren VW Golf auf 6km/h basis. Da soll es böse Unfälle auf bundesstraßen etc. gegeben haben, weil nimand damit rechnet, dass auf einmal der Golf nur 6km/h fährt. Ergo gilt das gleiche Gesetz jetzt auch für den M22.

Das mit den 6km/h durch DEKRA und TÜV und Getriebverblomben war gang und geben, aber rein rechtlich dürfen die das nicht. Der Zuständigkeitsbereich eines amtlich annerkannten Sachverständigen im Rahmen einer Einzelbetriebserlaubnis fängt erst oberhalb der 6km/h an.
Solche Fahrzeuge werden noch geduldet, genießen aber keinen wirklichen Bestandsschutz.

Gruß Ulf



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