Re: abe oder fahrzeugbrief langholzhänger multicar
Multicarforum
Geschrieben von peter l am 22. November 2009 11:14:45:
Als Antwort auf: Re: abe oder fahrzeugbrief langholzhänger multicar geschrieben von Ulf aus Sachsen am 21. November 2009 20:24:09:
Hallo Leute,
da hab ich doch auch gleich mal ne Frage dazu:
Also, ich baue mir zur Zeit einen Viehanhänger mit Tandemachsen zu einem Kipperanhänger um. Also Fahrgestell und Zugrohr bleiben und Aufbau kommt runter und wird durch einen Kipperaufbau ersetzt. Einen Fahrzeugbrief für den Anhänger habe ich auch. Da ich aber mit dem Multicar und Anhänger keine großen Strecken fahren werde, könnte ich mit 20 Kmh fahren also leben. Muß ich den Anhänger bis 20 Kmh jetzt zulassen und Tüv machen oder nicht???????
Gruß Peter L
>Hallo,
>ich gebe Jens völlig recht, bitte gib mal etwas mehr Auskunft sonst kann dir niemand richtig helfen.
>Woher weist Du das dein Anhänger Baujahr 61 ist?
>Also wenn Du diesen Anhänger Zulassen willst, dann mußt du eh zum TÜV (in den alten Bundesländern) oder zur DEKRA (in den neuen Ländern). Bitte besprich das mal mit deinem Prüfer, auf jedenfall kann er dir weiterhelfen, für Neuzulassungen hat er die meisten DDR KTA-Typscheine (DDR-ABE) auf seinem Rechner.
>Solltest Du den Anhänger nicht zulassen wollen, sondern als angehangenen Arbeitsmaschine bewegen wollen, kommst Du um die 20km/h Regelung nicht hin. Dann empfehle ich dir trotzdem den Kontakt zur deinen Prüfer des Vertrauen. Er kann dir eine Neue-Einzel-Betriebserlaubnis für diesen Anhänger ausstellen. Ich ziehe sowas heute lieber vor, als alle anderen Lösungen (EBE ist EBE).
>Aber bitte gib mal an, was Du wirklich machen willst.
>Gruß Ulf
- Re: abe oder fahrzeugbrief langholzhänger multicar Ulf aus Sachsen 22.11.2009 14:57 (2)
- Re: abe oder fahrzeugbrief langholzhänger multicar Guido 22.11.2009 15:41 (1)
- Re: abe oder fahrzeugbrief langholzhänger multicar Ulf aus Sachsen 22.11.2009 18:45 (0)
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