Re: abe oder fahrzeugbrief langholzhänger multicar


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Geschrieben von Ulf aus Sachsen am 22. November 2009 18:45:50:

Als Antwort auf: Re: abe oder fahrzeugbrief langholzhänger multicar geschrieben von Guido am 22. November 2009 15:41:36:

Oh es gibt viel Halbwissen, aber unsere Gesetze neigen na nicht dazu das sie jeder versteht.

Ganz kurz gesagt gilt Folgekennzeichen meistens nur für Baubuden, land- oder forstwirtschaftliche Anhänger und Schaustelleranhänger, wenn unter 25km/h diese nur mit 25 km/h betrieben werden und auch so gekennzeichnet sind. eine Eintragung ins ZUgfahrzeug ist nicht erforderlich aber es gibt Regelne wer solch einen gekennzeichnenten Anhänger dann ziehen darf. Aber das hat mehr mit dem Halter und seiner Versicherung zu tun.

Achso aber trotzdem braucht man eine Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.

Gruß Ulf



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