Re: abe oder fahrzeugbrief langholzhänger multicar


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Geschrieben von Ulf aus Sachsen am 21. November 2009 20:24:09:

Als Antwort auf: Re: abe oder fahrzeugbrief langholzhänger multicar geschrieben von Jens M. am 21. November 2009 19:05:20:

Hallo,

ich gebe Jens völlig recht, bitte gib mal etwas mehr Auskunft sonst kann dir niemand richtig helfen.

Woher weist Du das dein Anhänger Baujahr 61 ist?

Also wenn Du diesen Anhänger Zulassen willst, dann mußt du eh zum TÜV (in den alten Bundesländern) oder zur DEKRA (in den neuen Ländern). Bitte besprich das mal mit deinem Prüfer, auf jedenfall kann er dir weiterhelfen, für Neuzulassungen hat er die meisten DDR KTA-Typscheine (DDR-ABE) auf seinem Rechner.

Solltest Du den Anhänger nicht zulassen wollen, sondern als angehangenen Arbeitsmaschine bewegen wollen, kommst Du um die 20km/h Regelung nicht hin. Dann empfehle ich dir trotzdem den Kontakt zur deinen Prüfer des Vertrauen. Er kann dir eine Neue-Einzel-Betriebserlaubnis für diesen Anhänger ausstellen. Ich ziehe sowas heute lieber vor, als alle anderen Lösungen (EBE ist EBE).

Aber bitte gib mal an, was Du wirklich machen willst.

Gruß Ulf



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