Re: abe oder fahrzeugbrief langholzhänger multicar
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Geschrieben von Ulf aus Sachsen am 22. November 2009 14:57:49:
Als Antwort auf: Re: abe oder fahrzeugbrief langholzhänger multicar geschrieben von peter l am 22. November 2009 11:14:45:
Hallo Peter L,
kurz und schmerzlos du brauchst das komplette Programm. Also neue Betriebserlaubnis bei DEKRA / TÜV; Kfz-Haftpflichverischerung, Zulassung und Kfz-Steuer.
Die 20km/h gelten nur für selbstfahrende oder angehanden Arbeitsmaschinen, darunter fällt ein Transportanhänger in der Regel nicht.
Gruß Ulf
- Re: abe oder fahrzeugbrief langholzhänger multicar Guido 22.11.2009 15:41 (1)
- Re: abe oder fahrzeugbrief langholzhänger multicar Ulf aus Sachsen 22.11.2009 18:45 (0)
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