Re: abe oder fahrzeugbrief langholzhänger multicar


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Geschrieben von Ulf aus Sachsen am 22. November 2009 14:57:49:

Als Antwort auf: Re: abe oder fahrzeugbrief langholzhänger multicar geschrieben von peter l am 22. November 2009 11:14:45:

Hallo Peter L,

kurz und schmerzlos du brauchst das komplette Programm. Also neue Betriebserlaubnis bei DEKRA / TÜV; Kfz-Haftpflichverischerung, Zulassung und Kfz-Steuer.

Die 20km/h gelten nur für selbstfahrende oder angehanden Arbeitsmaschinen, darunter fällt ein Transportanhänger in der Regel nicht.

Gruß Ulf



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