Re: Steuerfrei wegen ´´Selbstfahrender Arbeitsmaschine´´???


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Geschrieben von Michael S. am 02. März 2011 12:53:34:

Als Antwort auf: Re: Steuerfrei wegen ´´Selbstfahrender Arbeitsmaschine´´??? geschrieben von Jens M. am 02. März 2011 08:52:41:

>Hallo Micha
>Wenn der Multicar vorher ein reines Winterdienstfahrzeug mit öffentlichem Auftrag war, ist er Steuerbefreit.
>Drehleitern usw. sind gewerblich genutzt auch Steuerbefreit.
>Im Klartext wie der Name schon sagt Arbeitsmaschine. Kipper werden nicht als Arbeitsmaschinen genemigt.
>Eine Steuerbefreiung, gibt es auch nur, wenn sozusagen einen Gegensteuer erbracht wird.
>Gewerbetreibende, zahlen ja Gewerbesteuer, und private Landwirte Grundsteuern.
>Ich habe auch einen M25 Drehleiter der als Arbeitsmaschine eingetragen ist.
>Privat wird man kaum eine Steuerbefreiung bekommen,aber das werde ich sehen wenn er angemeldet wird.
>Vieleicht habe ich Glück weil ich hohe Bäume auf meinem Grundstück und an meinem Teich habe, die geschnitten werden müssen.
>Den Gedanken jeder Multicar wird Steuerbefreit kannst Du vergessen.
>MfG Jens

Hallo Jens und danke für die Antwort,

mich hats nur gewundert das das bei der Ummeldung vom Finanzamt nicht angezweifelt wurde, bzw. das es für nen Kipper überhaupt und noch bei einer Privatperson möglich ist. Aber wie ich unser Finanzamt kenne dauert es so 1-2 Jahre und dann wirds hinterfragt... genau wie mit meinem umgebauten Golf Diesel (LKW-Zulassung, 80 € Steuer/Jahr), mit dem mußte ich nach 2 Jahren zum Nachmessen der "Ladefläche" aufs Amt. Mein Muli ist abgelastet und ich lasse es dabei, dafür das er dieses Jahr im Holz noch richtig gequält wird ist er seine Steuer wert. Ich hab nur noch das Problem mit der Bremse, dafür mach ich aber einen neuen Fred auf.

Grüße



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