Re: Steuerfrei wegen ´´Selbstfahrender Arbeitsmaschine´´???
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Geschrieben von Jens M. am 02. März 2011 20:12:15:
Als Antwort auf: Re: Steuerfrei wegen ´´Selbstfahrender Arbeitsmaschine´´??? geschrieben von Michael S. am 02. März 2011 12:53:34:
Hallo Micha
Das ist noch nicht durch.
Denn nach ca 6 Wochen bekommt man einen Bescheid, wo man den Ersatzwirtschaftswert (ZB. Gewerbe oder Grundsteuer) nachweisen muß.
Jedenfalls ist das in Thür. so
Die Zulassungsstelle interessiert das nicht, den die geben das nur an das Finanzamt weiter.
Das Problem ist, Behörden machen keine Fehler, also wenn die erst in zwei Jahren den Irrtum feststellen zahlt man nach, denn man ist verpflichtet Steuern zu zahlen.
Und wenn man mit Vorsatz ein Fahrzeug Steuerfrei anmeldet, aber sozusagen Zweckentferemdet. ZB auf eine Arbeitsmaschine "Drehleiter" einen Kipper baut und gewerbliche Güter wie Sand transportiert ist das Steuerhinterziehung und somit strafbar.
Es wird kaum jemand merken, aber es gibt immer Leute denen das ein Dorn im Auge ist, oder man kommt an einen Beamten der Verkehskontrolle der frisch von der schule kommt und dann sieht man alt aus.
Wir hatten hier mal soeinen scharfen Beamten hier, der hat einen Bekannten von mir von Nachmittags bis ca 22:00Uhr mit aufs Revier geschleppt.
Am Ende waren die grünen Kennzeichen aberkant worden und es gab eine fette Anzeige.
Mir hat er mal unerlaubterweise die Kennzeichen abmontiert, darauf hin habe ich ihn wegem schwerem Diebstahl angezeigt und recht bekommen.
Schwerer Diebstal war es nur, weil da Staatsiegel drauf waren, und die dürfen nur mit richterlichem Bescheid eingezogen werden .
MfG Jens
- Re: Steuerfrei wegen ´´Selbstfahrender Arbeitsmaschine´´??? Michael S. 02.03.2011 23:42 (0)
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