Re: Beiblatt ( 70/3A STVZO )


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Geschrieben von Andre am 08. September 2009 20:21:05:

Als Antwort auf: Re: Beiblatt ( 70/3A STVZO ) geschrieben von Guido am 08. September 2009 19:48:37:

>Hallo Andre,
>was hast du denn angemeldet? Denn wenn ich lese:
>(3a) Durch Verwaltungsakt für ein Fahrzeug genehmigte Ausnahmen von den Bau- oder Betriebsvorschriften sind vom Fahrzeugführer durch eine Urkunde nachzuweisen, die bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist. Bei einachsigen Zugmaschinen und Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführten Sitzkarren, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, und von der Zulassungspflicht befreiten Elektrokarren genügt es, dass der Halter eine solche Urkunde aufbewahrt; er hat sie zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
>schaut das fast aus als würdest ne grüne Nummer haben. Oder hast du irgend ein besonderen Aufbau der das notwendig macht? Wofür genau brauchst du den Schein denn? Vieleicht kann dir dann jemand schneller helfen?
>Vg
>Guido

Hallo Guido,
es handelt sich um einen ganz normalen M25 3 Seitenkipper er hat zwei Anhängerkupplungen. Der Multikar hat vorher bei Kommunal Services Jena gelaufen. Ich haben ihn Privat mit schwarzen Nummer angemeldet und nutze ihn auch nur Privat. Er hat auch nichts besonderes, eine Rundumleucht macht ja nichts oder.

VG
Andre



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