Re: Beiblatt ( 70/3A STVZO )


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Geschrieben von Guido am 08. September 2009 19:48:37:

Als Antwort auf: Beiblatt ( 70/3A STVZO ) geschrieben von Andre am 08. September 2009 17:10:02:

Hallo Andre,

was hast du denn angemeldet? Denn wenn ich lese:

(3a) Durch Verwaltungsakt für ein Fahrzeug genehmigte Ausnahmen von den Bau- oder Betriebsvorschriften sind vom Fahrzeugführer durch eine Urkunde nachzuweisen, die bei Fahrten mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen ist. Bei einachsigen Zugmaschinen und Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführten Sitzkarren, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, und von der Zulassungspflicht befreiten Elektrokarren genügt es, dass der Halter eine solche Urkunde aufbewahrt; er hat sie zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

schaut das fast aus als würdest ne grüne Nummer haben. Oder hast du irgend ein besonderen Aufbau der das notwendig macht? Wofür genau brauchst du den Schein denn? Vieleicht kann dir dann jemand schneller helfen?

Vg
Guido



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