Re: Beiblatt ( 70/3A STVZO )


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Geschrieben von Jens M. am 14. September 2009 20:50:53:

Als Antwort auf: Re: Beiblatt ( 70/3A STVZO ) geschrieben von Guido am 09. September 2009 06:48:17:

Hallo
Ja heutzutage muß alles komliziert gemacht werden.
In den DDR-Briefen stand einfach nur drin:
Das mitführen von Aufbau- und Anbaugeräten mit KTA Genemigung ist erlaubt.
Und das wurde normalerweiße auch bei den ersten Umschreibungen auf BRD-Brief übernommen.
Bei späteren Zulassungen stande dann aller Müll drinn, was die stellenweise selber nicht nachvollziehen können.
Unser Lt ist jetzt über 30 Jahre alt,obwohl er als Wohnmobil angemeldet ist, ist nur die Zusatzheizung und der Motorradträger eingetragen.
Sonst steht nur drinn Genemigung nach Betriebserlaubnis von 1975...
Bisher wurde auch kein Fahradträger,Ersatzradhalter, die Leiter zum Dach wo sich noch eine rießen Kiste für alles Mögliche befindet, sowie die ganzen Tanks für Frisch und Abwasser mit fast 250Litern unterm Fahrzeug bemängelt.
Bei den Lt´s Bj 1996 (also die letzten des Types Bauzeit von 1975-1996).
Steht die kpl Zulassung voll, vom gelben Kontrollicht für Batterie sowieso- zum extra eingetragenem Hochdach über Wassertanks, Kühlschränke, Möbelanordnung, Stehhöhe innen, Kisten, Leitern, Trägern usw. usw.
MfG Jens



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