Re: Schreck/Tüv reicht!!!!
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Geschrieben von marco aus w-tal am 04. Juli 2009 10:46:35:
Als Antwort auf: Re: Schreck mit der Zulassung/Tüv geschrieben von Jens M. am 03. Juli 2009 21:21:13:
hallo, genau so stimmt es nicht!!!!
ZITAT:
Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!mfg
- Re: Schreck/Tüv reicht!!!! Jens M. 04.07.2009 13:21 (1)
- Re: Schreck/Tüv reicht!!!! Kartman 04.07.2009 14:03 (0)
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