Re: Schreck mit der Zulassung/Tüv


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Geschrieben von Jens M. am 03. Juli 2009 21:21:13:

Als Antwort auf: Re: Schreck mit der Zulassung/Tüv geschrieben von marco aus w-tal am 03. Juli 2009 14:38:09:

Hallo
Nach sieben Jahren, gibt es das Fahrzeug sozusagen nicht mehr(Es zählt von Amtswegen als entgültig abgemeldet).
Man benötigt, dann ein Vollgutachten, und bekommt kpl. neue Papiere und Kennzeichen.
Ein normales Vollgutachten ist ja auch nicht das Problem beim Stefan.
Das Problem ist die 32Kmh-Zulassung, die Geschichte muß neu abgenommen werden, für Gutbefunden werden und dann wird das Getriebe verplomt.
Und genau das lassen sich die Prüfgesellschaften richtig gut bezahlen, denn man hat keine andere Wahl.



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