Re: Schreck mit der Zulassung/Tüv
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Geschrieben von Jens M. am 03. Juli 2009 21:21:13:
Als Antwort auf: Re: Schreck mit der Zulassung/Tüv geschrieben von marco aus w-tal am 03. Juli 2009 14:38:09:
Hallo
Nach sieben Jahren, gibt es das Fahrzeug sozusagen nicht mehr(Es zählt von Amtswegen als entgültig abgemeldet).
Man benötigt, dann ein Vollgutachten, und bekommt kpl. neue Papiere und Kennzeichen.
Ein normales Vollgutachten ist ja auch nicht das Problem beim Stefan.
Das Problem ist die 32Kmh-Zulassung, die Geschichte muß neu abgenommen werden, für Gutbefunden werden und dann wird das Getriebe verplomt.
Und genau das lassen sich die Prüfgesellschaften richtig gut bezahlen, denn man hat keine andere Wahl.
- Re: Schreck/Tüv reicht!!!! marco aus w-tal 04.07.2009 10:46 (2)
- Re: Schreck/Tüv reicht!!!! Jens M. 04.07.2009 13:21 (1)
- Re: Schreck/Tüv reicht!!!! Kartman 04.07.2009 14:03 (0)
- Re: Schreck mit der Zulassung/Tüv Kartman 03.07.2009 22:03 (4)
- Re: Schreck mit der Zulassung/Tüv Jens M. 04.07.2009 08:04 (3)
- Re: Schreck mit der Zulassung/Tüv Ulf B. 04.07.2009 21:19 (2)
- Re: Schreck mit der Zulassung/Tüv Kartman 06.07.2009 07:27 (1)
- Re: Schreck mit der Zulassung/Tüv danni 07.07.2009 22:48 (0)
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