Re: Schreck/Tüv reicht!!!!


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Geschrieben von Jens M. am 04. Juli 2009 13:21:44:

Als Antwort auf: Re: Schreck/Tüv reicht!!!! geschrieben von marco aus w-tal am 04. Juli 2009 10:46:35:

Hallo
Da haben wir es doch.
"Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können" .
Die Fahrzeugdaten werden nach sieben Jahren gelöscht, deshalb bekommt man neue Papiere.
Es bleibt nur die Fahrzeugnummer erhalten.
Mit den daten der alten Papiere, wird ein neues Vollgutachten erstellt, und diese Daten werden dann wieder in die Fahrzeugdatei aufgenommen.Die alten Papiere sind dann logischerweise ungültig und werden eingezogen.
MfG Jens



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