Re: ... auch neulich beim TÜV
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Geschrieben von Jens M. am 07. Dezember 2011 20:50:06:
Als Antwort auf: Re: ... auch neulich beim TÜV geschrieben von Jürgen B. am 07. Dezember 2011 20:09:11:
Hallo Jürgen
Du darfst das Teil nicht Kran nennen, sondern Ladegerät, bzw. Ladehilfe
Ich dächte Bis 1t Traglast, brauchen Ladegeräte keine gesonderte Abnahme.
Bei meinem M25 wurde der Ladekran, Ladegerät auch Problemlos eingetragen Traglast 800kg.
Das Teil ist später nie gesondert geprüft wurden und trotzdem hatte der M25 immer seinen Tüv bekommen.Könntest Du mir bitte mal Deine E-Mailadresse senden.
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MfG Jens M.
- Re: ... auch neulich beim TÜV Jens_S 07.12.2011 21:18 (2)
- Re: ... auch neulich beim TÜV Jens_S 07.12.2011 21:28 (1)
- Re: ... auch neulich beim TÜV Jürgen B. 08.12.2011 18:13 (0)
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