Re: ... auch neulich beim TÜV


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Geschrieben von Jürgen B. am 08. Dezember 2011 18:13:49:

Als Antwort auf: Re: ... auch neulich beim TÜV geschrieben von Jens_S am 07. Dezember 2011 21:28:09:

Hallo Jens S., hallo Jens M.
danke für die Antwort und die wertvollen Hinweise.
Ich werde also
- das Teil hinten als hydraulische Ladehilfe bezeichnen.
- das maximale Tragmoment mit 0,9mt festlegen.
- das Gerät ausschließlich privat für eigene Zwecke benutzen.
Dann dürfte einer Abnahme durch den Kfz-Sachverständigen für die Zulässig im Straßenverkehr nichts entgegen stehen.
Natürlich hat das Teil hinten Zusatzleuchten, angeschlossen an die Hängersteckdose und ein Folgekennzeichen.
Wenn ich mit dem Projekt fertig bin, werde ich das so beim TÜV vorstellen. Aber erst im Frühjahr.
Grüße
Jürgen



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