Re: neulich beim TÜV
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Geschrieben von Jürgen B. am 06. Dezember 2011 16:55:15:
Als Antwort auf: Re: neulich beim TÜV geschrieben von Theo am 05. Dezember 2011 14:53:11:
>Bei meinem Tüv-besuch hat der mir als erstes das "Wechselaufbau" aus dem Brief gestrichen.
Hallo,
na das ist ja wohl ein dicker Hund. Die Wechselaufbauten waren in der beschriebenen Form im M25 noch bis 1992 und im M26 weiter zulässig, und zwar ohne Kugelwechselaufnahme. Deswegen muss man ab dem Modell 91 beim M25 ja das ominöse Beiblatt nach §70a mitführen. Da stehen die Daten für alle MC-Wechselaufbauten drin. Und in der Zulassungsbescheinigung steht ... Aufbauten entsprechend mitzuführenden Beiblatt nach §70a StVO ...
Echt seltsames Verhalten.
Grüße
Jürgen
- Re: neulich beim TÜV Jens M. 06.12.2011 17:54 (0)
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