Re: M25L auf der Pinnwand


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Geschrieben von Jens M. am 04. Dezember 2011 20:25:56:

Als Antwort auf: Re: M25L auf der Pinnwand geschrieben von Sascha CS am 04. Dezember 2011 17:40:31:

Hallo

Ah ja ok.
Na da nütz Dir ein anderer Brief auch nicht sehr viel.
Denn eine Eintragung, ist ja keine Bauartgenehmigung.
Umbauten, werden in der Regel durch Einzelabnahmen genehmigt, und sind nicht übertragbar.
Wenn das technisch gut umgesetzt ist, und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, haben die Prüfer in der Regel kein Problem damit das einzutragen.
Um einen Hilfsrahmen wirst Du nicht drumherum kommen, da der lange Rahmen allein von der Stabilität auf die Länge nicht als Kipper geeignet ist.
Wenn Du den M25 gleich auf 990 Kg Nutzlast begrenzen lässt, könntest Du sogar Glück haben den Kipper so eingetragen zu bekommen.
Da musst Du mit dem Prüfer reden, und nach Möglichkeit so wenig wie möglich widersprechen, denn Du willst etwas von ihm.
MfG Jens M.



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