Re: land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
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Geschrieben von Jens M. am 18. August 2011 12:10:09:
Als Antwort auf: Re: land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen geschrieben von Christoph am 18. August 2011 09:58:41:
Hallo
Genau das ist das, was ich immer versuche zu erklären.
Landwirtschaftliche Fahrzege mit Grüner Nummer dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.
Und Arbeitsmaschinen, dürfen keine Gewerblichen Güter transportieren, außer natürlich Radlader und Gabelstabler.
Aber schneeschieben und Gipskarton ist verboten!!!
MfG Jens M.
- Re: land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen Christoph 18.08.2011 13:11 (0)
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