Re: land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen


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Geschrieben von Christoph am 18. August 2011 09:58:41:

Als Antwort auf: Re: land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen geschrieben von Jens M. am 17. August 2011 09:09:38:

Hallo,
Das Problem liegt, da, dass ich nur die Fürherscheinklasse T habe. Das heißt ich darf LoF fahrzeuge bis 40 km/h fahren und wenn ich dann 18 bin bis 60 km/h. Aber nur wenn ich ím Land oder Forstwirtschaftlichen zweck fahre. Da wir keinen eigenen Hof besitzen und ich mit dem Fahrzeug zu meiner Arbeitsstelle, auf einem anderen Hof fahre, meinete der Tüv Prüfer, das, dass kein LoF zweck ist und es deshalb für mich verboten ist. Wenn ich jetzt also damit zu Aldi fahren würde und die Polizei hält mich an, sehen die ich fahre im Privaten zweck und dafür ist meine Führerscheinklasse nicht ausgelegt. Heißt, dann bin ich reif...
Die reine Abnahme will der Prüfer jetzt wohl machen und er meint, dann liegt es in meiner Hand ob ich damit Fahre.
Ich komme aus ner kleinen Stadt zwischen Münster und Osnabrück.

MfG Christoph

>Hallo
>Wo liegt jetzt das Problem?
>An der Geschwindigkeit?
>Mit dem L-Führerschein, darf man doch Zugmaschinen bis 40 Kmh fahren, sogar mit zwei Anhängern.
>Da muß eben der vierte Gang gesperrt und verplomt werden.
>Normalerweise fährt man die M25er abgelastet und gut, bei Dir ist es eben schon schwieriger.
>Wo kommst Du her?
>MfG Jens



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