Re: land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Multicarforum
Geschrieben von Jens_S am 14. August 2011 21:57:03:
Als Antwort auf: Re: land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen geschrieben von GENSCHA am 14. August 2011 21:09:53:
Hallöchen!
Ich hab dazu auch noch einen Nachtrag. Wenn ein Fahrzeug als LoF zugelassen ist, dürfen damit nur Güter transportiert werden, die im Zusammenhang mit der land- oder forstwirtschaftlichen Tätigkeit stehen.
Wer da mal schnell ne Couch bei IKEA abholt, ein paar Möbel für einen Freund transportiert oder den Bauschutt vom Hausumbau abfährt riskiert die Steuerbefreiung zu verlieren, wenn er erwischt wird. Die Konsequenzen hat Jens_M schon erwähnt.
Die Zulassung als Zugmaschine bedeutet nicht gleich die Steuerbefreiung. Diese kommt erst nach dem "Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 KraftStG" (Formular gibt´s im Internet als Download, einfach das in "" in Google eingeben) und dort wird u.a. genau abgefragt, wofür man das KfZ verwenden möchte.
Eine Zugmaschine muss regulär zugelassen werden, wenn gewerbliche Tätigkeiten ausgeführt werden (z.B. Erdtransport auf Großbaustellen). Ein Multicar als Zugmaschine hätte den Charm, dass man mit 2 Anhängern fahren darf, da dies nur Zugmaschinen vorbehalten ist.Viele Grüße
Jens_S
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