Anhängerbeleuchtung (für Anhänger über Gesamtgewicht über 0,75t)


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Geschrieben von Stephan P. am 09. Juni 2011 09:13:38:

Moin moin an Alle mit Anhänger mit Gesammtgewicht über 0,75t

Ich bin da über etwas gestolpert wo ich weiss dass fast niemand diese Info hat-
http://www.ahk-info.de/
Die dortige beinhaltende Link zur ECE R48 besagt dass ALLR Anhänger(/Fahrzeuge-Fahrzeugklasse O2,O3,O4) die schwerer sind als 0,75t müssen sowohl Blinklicht,Bremslicht,Stand/-Licht,Nebelschlussleuchte UND einen Rückscheinferfer !!!! ....das zwar alles bei Anhänger die eine Erstzulassung ab 09.07.08- ABER Es MUSS bis zum 10.07.2011 dann nachgerüstet werden .

Jetzt kommt das Koriosum-mein Anhänger mit Erstzulassung 6.Dezember 2010 hat eine 7-Pol-Netzanlage demnach wird die Rückfahrleuchte garnicht angesteuert weil dazu ja der 13-Pol nötig ist weil sonst ein Pol fehlt ;) ....ferner wurde auch garnicht eine Birne dort verbaut...oder muss nur die Lampe dafür vorgesehen und verbaut sein und keine Ansteuerung erforderlich sein ;):D.....ODER haben sich meine Holländer mal wieder was raus genommen??? mein Lieblingsbild

Ick muss mal meinen Tüver auf'm Senkel gehen ;)-ich lass es euch wissen was er sagt-nicht dass die Tüvvorstellung zum Fiasko wird ;)
Oder dieses Dokument ist so bekannt dass es niemand weiss,kennt und anwendet ;)

MfG
Stephan P.



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