Re: Anhängerbeleuchtung (für Anhänger über Gesamtgewicht über 0,75t)


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Geschrieben von Ulf aus Sachsen am 09. Juni 2011 14:13:48:

Als Antwort auf: Re: Anhängerbeleuchtung (für Anhänger über Gesamtgewicht über 0,75t) geschrieben von Jens M. am 09. Juni 2011 11:29:41:

Hallo,

also ich glaube hier macht jemand die Pferde scheu. Eigentlich sidn die ECE-Regelungen für Fahrzeugbauer vorgesehen. Dies beschreiben den aktuellen technischen Stand, den ein Fahrzeug haben muss. Der Fahrzeughersteller der die serienmäßig produzierten Fahrzeuge verkaufen möchte muss nun einen ganzen Packen der ECE-Regelungen bzw. EWG/EC Regelungen erfüllen und beauftragt damit einen "Technischen Dienst" die zu überprüfen. Kommt der Technische Dienst zur Entscheidung, dass alles Normenkonform ist, dann erstellt er einen Bericht der an die Genehmigungsbehörde (quais Kraftfahrtbundesamt oder jeder andere europäische Genehmigungsbehörder) geht. Diese behörde prüft dann nochmal die Unterlagen und vergibt dann ein Genehmigungszeichen (quasi die ABE). Mit dieser Genehmigung darf das Fahrzeug nun "fast" ewig so weiter gebaut werden.

"Fast" deshalb: Weil auch technische Neuerungen zukünftig erfüllt sein müssen. Dafür gibt es dann Übergangsfristen: d.h. das Fahrzeug darf beispielsweise 3 Jahre nach Bekanntgabe der technischen Neuerung noch so gebaut werden. Innerhalb dieser beispielsweisen 3 Jahresfrist muss dann diese technische Neuerung einfließen und auch geprüft und in die Genehmigung mit aufgenommen werden.

Wichtig ist:
Euch interessiert die Regelung überhaupt nicht! Die Regelung interessiert nur den Fahrzeugbauer (Vorraussetzung eurer Anhänger ist oder war bereits zugelassen).

Der Inhalt der Webseite ist nicht verkehrt, aber die verkehrte Wörter wurden gewählt. Statt "zugelassen" sollte dort "genemigt" stehen und statt nachgerüstet sollt dort stehen "an die aktuellen Vorschriften angepasst werden".

War zwar bisschen viel Text.

Gruß Ulf



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