Maulkupplung bei der HU beanstandet!


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Geschrieben von Jürgen am 01. August 2010 21:56:56:

Hallo,

ein kurzes Erlebnis von der letzten HU:

Am Heck angekommen, sah der Prüfer die große Maulkupplung BK63 A103. Nach dem geschulten Blick in die Fahrzeugpapiere stellte er fest, das Ding wäre ja gar nicht eingetragen. Und ob ich dafür eine Zulassung hätte. Ich erklärte ihm, das wäre Erstausrüstung und oben wäre auch ein Typenschild. Beratend mit einem Kollegen meinte er dann noch, ob dieser irgendeine CE-Kennzeichnung sehen könnte. Da musste ich mich dann einmischen. Ich habe ihm deutlich gemacht, dass es zu dieser Zeit noch keine CE-Kennzeichnung für dieses Teil gab und da ich keine draufgemacht habe, würde wohl auch keine drauf sein. Ferner habe ich erklärt, die Kupplung wäre im KTA-Blatt 1400 aufgelistet, das MC zur Erlangung einer Betriebserlaubnis damals brauchte. Daraufhin trat der Prüfer den Rückzug an und meinte, dann würde das Teil wohl doch Original sein.

Zu Hause angekommen ließ mir das keine Ruhe. Ich gramte nach dem alten Kfz-Brief. Und siehe da, die BK63 A103 ist eingetragen. Was war passiert? Beim Ausstellen der neuen Zulassungsbescheinigung 1 als Ersatz für den alten Fahrzeugschein wurden nicht alle Daten übernommen, da die neuen Papiere nicht für alle alten Daten die nötigen Felder haben. So hat in den neuen Papieren das Fahrzeug plötzlich keine AHK mehr, obwohl diese vorher noch ordentlich vermerkt war.

Ich kann daher nur allen raten, sofern möglich die alten Fahrzeugpapiere aufzuheben. Da der Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle eingezogen wird, muss vorher eine Kopie gemacht werden. Den alten Fahrzeugbrief kann man auf Verlangen wieder mitnehmen. Schließlich ist das ja jedem sein Eigentum. Nur über die alten Papiere lässt sich schlüssig nachweisen, welche Daten das Fahrzeug ursprünglich hatte.

Also gilt auch hier: Neues ist zwar anders, muss aber nicht besser sein.

Grüße
Jürgen



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