Re: Maulkupplung bei der HU beanstandet!


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Geschrieben von Jürgen am 01. August 2010 22:48:53:

Als Antwort auf: Re: Maulkupplung bei der HU beanstandet! geschrieben von Jens M. am 01. August 2010 22:28:03:

Hallo Jens,
danke für den Hinweis. Vielleicht habe ich die Buchstaben auch nicht richtig verstanden.
Das mit der E-Zulassung würde Sinn machen. Denn wenn die BK63 eine E-Zulassung hat und das auf dem Typenschild steht, dann ist es nachvollziehbar, wenn sie nicht mehr in der ZulBe1 steht.
Da muss ich morgen mal nachschauen.
Grüße
Jürgen


>Hallo Jürgen
>Fahrzeugteile, haben keine CE-Zulassung, sonderm eine E-Kennzeichnung, und diese gab es natürlich auch in der DDR.
>Wenn das nämlich nicht so wäre, dürften damals keine Fahrzeuge exportiert werden, und auch heute nicht mehr fahren.
>Mit hat beim Tüv meines M26 gesagt, Kupplungen mit E-Zulassung, werden nicht mehr eingetragen.
>Aber wie immer, andere Länder, andere Sitten.
>MfG Jens



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