Re: Kundenservice bei Zweitaktteile Zimmermann
Multicarforum
Geschrieben von berlin3321 am 19. Juli 2010 23:32:50:
Als Antwort auf: Kundenservice bei Zweitaktteile Zimmermann geschrieben von Kurt am 19. Juli 2010 13:02:42:
Moin......
leider stimmt hier so einiges von Kurt´s Aussagen nicht:
Richtig ist, dass der Verkäufer die Ver- und Rücksendekosten gemäß BGB (früher: Fernabsatzgesetz) ab einem Warenwert von 40 € zu tragen hat, sofern der Kunde vom Kauf zurück tritt.
Der Rücktritt benötigt keine Begründug innerhalb der gesetzl. Frist (weiss im Augenblick die genaue Frist nicht).
In dem geschilderten Fall von Kurt greift jedoch das BGB/ Fernabsatzgesetz nicht, weil hier die gesetzl. Gewährleistung greift. Die Eigenschaften der Ware entsprechen nicht den Angaben der Kataloge (Online oder Papierform, das wäre egal). Die Kupplung ist aufgrund von nicht maßigen Teilen ausserhalb derr Toleranz, die Funtion ist nicht gegeben.
Damit sind die Gegebenheiten der Gewährleistung (die auch im BGB geregelt ist)erfüllt, dass Fernabsatzgestz greift hier nicht. Es wäre zu klären, wer in diesem Falle die Kosten zu tragen hat.
Im Normalfall sollte jeder Verkäufer im eigenen Interesse bemüht sein, sich seinen Kundenstamm zu halten und diesen nicht zu verärgern.
Doch auch in der "Holderszene gibt´s einen solchen Verkäufer, deres sich anscheinend leisten kann, seine Kunden zu verärgern. Ich kaufe bei dem auch nicht mehr.
MFG Berlin
Multicarforum