Re: Anhängerkupplung


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Geschrieben von Jürgen am 10. Mai 2010 19:12:45:

Als Antwort auf: Anhängerkupplung geschrieben von Max am 10. Mai 2010 18:21:05:

Hallo Franken-Max,
es ist schon so, dass die Anhängerkupplung in den Fahrzeugpapieren eingetragen sein muss; sie besitzt ja nicht wie die heutigen AHK ein CE-Zeichen. Normalerweise braucht man dazu ein TÜV-Gutachten. Das gibt es aber für diese Kupplung nicht. Ich kann Dir das KTA-Blatt für den M2510 senden, wenn Du Interesse hast. MC hat das Papier erstellt und wurde für die Erteilung der Betriebserlaubnis des MC benötigt. Darin steht die AHK "BK63 A103". Es dokumentiert also, dass diese Kupplung (auf Wunsch) zur Erstausrüstung gehörte. Den Rest musst Du wohl mit dem Kfz-Sachverständigen besprechen, ggf. auch mit der Kopie des alten Kfz-Scheins wegen der Vergleichbarkeit.
Vielleicht bringt Dich das ein Stückchen weiter.
Grüße
Jürgen

>Hallo zusammen,
>ich habe eine Frage an die TÜV oder Zulassungsspezialisten: Mein M 25 hat im Rahmen das Loch für die große Anhängerkupplung, welche ich nun nachgerüstet habe, muss ich die nun eintragen lassen und was genau brauche ich dann dafür oder reicht das Prüfzeichen auf der Anhängerkupplung und eine Kopie des alten Fahrzeugschein wo die Kupplung vorher dran war? Danke und Grüsse aus Franken Max
>PS Ich wünsche noch ein schönes und trockens Multicartreffen!



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