Anhängerkupplung


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Geschrieben von Max am 10. Mai 2010 18:21:05:

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage an die TÜV oder Zulassungsspezialisten: Mein M 25 hat im Rahmen das Loch für die große Anhängerkupplung, welche ich nun nachgerüstet habe, muss ich die nun eintragen lassen und was genau brauche ich dann dafür oder reicht das Prüfzeichen auf der Anhängerkupplung und eine Kopie des alten Fahrzeugschein wo die Kupplung vorher dran war? Danke und Grüsse aus Franken Max
PS Ich wünsche noch ein schönes und trockens Multicartreffen!



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