Re: Zusatzscheinwerfer


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Geschrieben von Franz F am 07. Mai 2010 22:10:00:

Als Antwort auf: Zusatzscheinwerfer geschrieben von Jens_S am 07. Mai 2010 19:57:22:

>Servus Gemeinde,
>ich bin bisher noch nicht im Forum in Erscheinung getreten. Ich komme aus Südhessen und habe zur Zeit einen M25 L im "Wiederaufbau" mit folgendem Problem.
>Unter anderem verdeckt das ausgehobene Räumschild einen Teil der Scheinwerfer, so dass ich mir für´s Dach Zusatzscheinwerfer von Hella geholt habe. Diese können sowohl Fern- als auch Abblendlicht. Ich wollte fragen, ob jemand von Euch eine Schaltung gemacht hat, wo man von den unteren Scheinwerfern auf die oberen umschalten kann und Abblend- sowie Fernlich weiter über den Blinkerhebel geschaltet werden können?
>Danke & Grüße
>Jens

Hallo Jens,
die StVZO sagt dazu:
Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden und deren zeitweise vorgebaute Arbeitsgeräte die vorschriftsmäßig angebrachten Scheinwerfer verdecken, dürfen mit 2 zusätzlichen Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht oder zusätzlich mit Scheinwerfern nach Absatz 4 ausgerüstet sein, die höher als 1.000 mm (Absatz 3) über der Fahrbahn angebracht sein dürfen; es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein. Die höher angebrachten Scheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen.
So viel dazu. Ist also für " Normalos " wie wir nicht erlaubt.
Da beim Multi Abblend- und Fernlicht rechts und links getrennt abgesichert sind ( also 4 Sicherungen ) benötigst Du
ein 4poliges ( oder 4 einpolige ) Umschaltrelais. Das (die) setzt man sinnvollerweise wie Jens schon erwähnt hat in die Nähe der Sicherungsleiste und schaltet es (sie) mit einem einfachen Schalter ein und aus.

Es gibt aber eine einfachere Möglichkeit: Arbeitsscheinwerfer

(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
Grüsse
Franz



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