Re: Anhängerkupplung Kugelkopf


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Geschrieben von ULf aus Sachsen am 04. März 2010 19:24:40:

Als Antwort auf: Re: Anhängerkupplung Kugelkopf geschrieben von Jens M. am 04. März 2010 17:36:10:

Hallo,

ich muss Jens mal wiedersprechen. Du brauchst ein Papier und das ist quasi deine ABE.

Richtig ist, wenn du ein modernes europäisches Papier hast, dann muss das nicht mehr eingetragen. DOrt steht dann sowas wie 94/20/EWG drauf (94/ 20 sind wichtig, denn das ist die europäische Prüfnorm).

Solltest Du ein Duetsche Papier haben ABE mit Genehmigung nach TA31 dann muss das eingetragen werden.

SO wo kriegst du dein Gutachten her!
Schau mal bitte auf der Halterung, dort muss irgenwo dein Hersteller angegeben sein. Dort rufst du an fragst nach einer Zweitschrift deiner ABE / o.ä.
Die Kugel dank ich mal ist ein Zukaufteil, der Gesamtgenehmigungsinhaber wird der der Halterung sein.

Gruß erstmal Ulf



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