Re: Anhängerkupplung Kugelkopf


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Geschrieben von Ulf aus Sachsen am 04. März 2010 20:15:24:

Als Antwort auf: Re: Anhängerkupplung Kugelkopf geschrieben von Jens M. am 04. März 2010 19:36:06:

Hallo Jens,

mmh die Angestellten oder Beamten der Zulassungsstelle isnd ganzschön überfordert.

Normalerweise muss alles was BRD Recht ist (also eine richtige ABE) eingetragen werden. Zum eintragen benötigt man die ABE in Papierform (die Prüfkennziffer ist nicht immer aussagefähig).

Alles was EU-Recht ist muss nicht mehr eingetragen werden, aber man muss den Typschein ("EU-ABE") ständig mitführen. Deshalb kann dort eine Eintragung lohnen (dann muss man das ganze Papier nicht mehr mitschleppen).

Eine Kupplung die eingetragen ist aber nicht angebaut, wird kaum einen Prüfer großartig stören. Eine Kupplung die nicht eingetragen ist, aber vielleicht auch nur halb angebaut (Kugelstange entfernt) führt zu einem Mangel bei der HU. Hier zählt entweder vollständig oder garnicht.

Eine Zugmaschine ohne Anhängekupplung bei der HU Vorzustellen ist schon komisch. Da eine Zugmaschine nur zum ziehen von Lasten gedacht ist. Also ohne Anhängekupplung geht die garnicht. (Egal ob Wechselsystem oder nicht mit Anhängekupplung muss man eine Zugmaschine vorstellen).

Gruß erstmal Ulf



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