Re: Orange Rundumleuchte


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Geschrieben von Ulf auf Sachsen am 28. Oktober 2009 19:45:25:

Als Antwort auf: Re: Orange Rundumleuchte geschrieben von Jens M. am 28. Oktober 2009 18:42:13:

Hallo,

nein du darfst die Rundumleuchte nicht einsetzen.

Lest mal bitte §52 STVZO und zwar Absatz 4. Dort steht alles drin, wann man diese Umleuchte einsetzen muss und wann nicht. Wer die drauf hat solch sich freuen, darf sie aber fast nie benutzen.

Gruß Ulf



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