Re: Orange Rundumleuchte


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Geschrieben von Jens M. am 28. Oktober 2009 18:42:13:

Als Antwort auf: Orange Rundumleuchte geschrieben von Stephan P. am 28. Oktober 2009 17:48:17:

Hallo
Bei vielen M25ern sind die Rundumleuchten eingetragen, weil sie urspünglich als Komunalfahrzeuge ausgeliefert wurden.
Die Rundumleuchten, dürfen auch auf dem Fahrzeug verbleiben, aber nicht eingesetzt werden.
Denn Schneeschieben, darfst Du ( Auf öffentlichen Straßen) nur mit öffentlichem Auftrag, das hat etwas mit dem Versicherungsschutz zu tun, wenn Du beim Schneeschieben einem anderem einen Schaden zufügst, und hast keinen öffentlichen Auftrag, wird es teuer.
Gelbe Rundumleuchten auf Privatgenutzten Fahrzeugen, werden vom Tüv nicht nachträglich eingetragen.

Mehr dazu findest Du in der STVZO §38.
ZB:
Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Da ist nun die Frage, was ist ein ungewöhnlich langsames Fahrzeug?
Die 25KmH Autos, haben ja auch keine Rundumleuchte:-)
MfG Jens



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