Re: Frage zur Vollabnahme?
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Geschrieben von Torsten L. am 25. Februar 2009 20:17:17:
Als Antwort auf: Re: Frage zur Vollabnahme? geschrieben von Jens M am 25. Februar 2009 19:55:19:
Hallo Jens ,
also hier läuft es etwas anders .
Wenn Du hier ein Fahrzeug abmeldest , musst Du das Kennzeichen reservieren , damit es bei einer Wiederzulassung wieder zur Verfügung steht .
Das Ganze gilt dann für einen Zeitraum von 18 Monaten . Danach gilt das Fahrzeug als "entgültig aus dem Verkehr gezogen" und der Datensatz wird gelöscht.
Eine Wiederzulassung nach diesen 18 Monaaten hatte früher eine "Vollabnahme" zur Folge .
Diese Regelung wurde aber dann insoweit geändert , dass Fahrzeuge bis zu 7 Jahre nach Ihrer Stilllegung nur mit einer neuen HU und AU wieder zugelassen werden können .
Ich habe auch schon davon gehört , dass auch Fahrzeuge , welche länger als 7 Jahre stillgelegt waren , nur mit einer neuen HU und AU zugelassen wurden.
Einzige Bedingung :
die letzten originalen Papiere mussten vorgelegt werden .
Gruss
Torsten
- Re: Frage zur Vollabnahme? Jens M 25.02.2009 20:24 (3)
- Re: Frage zur Vollabnahme? peter l 26.02.2009 06:26 (2)
- Re: Frage zur Vollabnahme? marco-w_tal 26.02.2009 08:51 (1)
- Re: Frage zur Vollabnahme? Guido 27.02.2009 09:52 (0)
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