Re: Frage zur Vollabnahme?
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Geschrieben von Jens M am 25. Februar 2009 19:55:19:
Als Antwort auf: Frage zur Vollabnahme? geschrieben von marco-w_tal am 25. Februar 2009 19:29:01:
Hallo
Wenn Du ihn noch im April anmeldest, brauchst Du nur den Tüv und die AU. Es ist möglich, das er ein anderes Kennzeichen bekommt ( auch wenn er schon in Eurem Kreis angemeldet war), da neuerdings Kennzeichen bei Stillegung neu vergeben werden, wenn keine Reservierung gemacht wurde. Und er bekommt neue Papiere im Tausch, nur ein paar €
Wenn er einen Tag angemeldet war, hat er wieder sieben Jahre Ruhe:-))
Ab Mai brauchst Du eine Vollabnahme, er bekommt eine neue Indentität, also er wird umgekennzeichnet, und neu registriert, da er ab Mai als kpl.aus dem Verkehr gezogen zählt. Neue Papiere bekommt sowieso.
Da wird es etwas teurer, obwlohl es der gleiche Aufwand ist, ist eben unsere Bürokratie.
Eine Vollabnahme, ist in der Regel, auch nur eine Hu, aber teurer.
MfG Jens
- Re: Frage zur Vollabnahme? Torsten L. 25.02.2009 20:17 (4)
- Re: Frage zur Vollabnahme? Jens M 25.02.2009 20:24 (3)
- Re: Frage zur Vollabnahme? peter l 26.02.2009 06:26 (2)
- Re: Frage zur Vollabnahme? marco-w_tal 26.02.2009 08:51 (1)
- Re: Frage zur Vollabnahme? Guido 27.02.2009 09:52 (0)
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